Chronologie BI-Nohfelden

Nachstehend, zeitlich absteigend aufgeführt, führen wir unsere wesentlichen Aktivitäten für den Erhalt einer lebenswerten Gemeinde Nohfelden auf.

Hauptsächlich  geht es dabei um die prekäre Situation rund um die „Sonderabfalldeponie“ Sötern - Waldbach, insbesondere um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung, den Erhalt guter Lebensbedingungen und unsere wirtschaftliche Zukunft, unmittelbar verbunden mit nachhaltigem Tourismus.

BI beendet öffentlichen Protest – Abbau der Banner erfolgt im Kreis von Gemeinde-, Kreis- und Landesvertreter

Mit der Anerkennung als Umweltvereinigung erhält die BI Nohfelden e.V. wesentlich mehr Kompetenzen zur Erreichung ihrer satzungsgemäßen Ziele.

Der Vorstand hatte sich deshalb entschlossen, den öffentlichen Protest ‚Kein „Giftmüll“ am Bostalsee – Ja zum nachhaltigen Tourismus‘ einzustellen und die aufgestellten Protestbanner abzuräumen.

In einer Veranstaltung mit politischen Vertretern aus der Gemeinde, dem Kreis sowie dem Land, darunter MdL Dr. Magnus Jung, Beigeordneter Werner Wilhelm und Bürgermeister Andreas Veit sowie die Vertreter der Partnerinitiative aus Nonnweiler, Gerd Barth und Udo Kaiser und den Ortsvorstehern aus Sötern, Eisen und Schwarzenbach (Thomas Georgi, Edgar Lorig und Manfred Bock), erklärte der Vorstand den Teilnehmern die zukünftigen Planungen der BI.

Kernaufgabe ist und bleibt dabei die Prüfung der Genehmigungslage der Deponie sowie der Recyclinganlagen am Standort Sötern-Waldbach!

Als weiteres Gebiet seiner zukünftigen Tätigkeit sah die neue Umweltvereinigung die Begleitung der Planung und des Ausbaus des Rad- und Wanderweges. Der Vorstand distanziert sich dabei von den Forderungen nach einer Reaktivierung der Strecke für den Eisenbahnverkehr und schlug seinerseits vor, den ÖPNV auf „elektromobile“ Fahrzeuge umzustellen.

Mit der Anerkennung als Umweltvereinigung, erhält die BI ein Klagerecht, das weit über die Möglichkeiten der Gemeinde hinaus geht.

In Fällen wo die Gemeinde rechtlich absolut hilflos ist, kann die BI nunmehr im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Ziele und zum Wohl der Gemeinde und deren Bürgerinnen und Bürger unterstützen!

Neben der BI Nonnweiler e.V. ist die BI Nohfelden die zweite Initiative im Saarland, die den Status einer Umweltvereinigung besitzt.

Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde sind aufgeforderter, unsere Vereinigung durch ein Mehr an Mitgliedern zu unterstützen.

Magnus Jung, Andreas Veit und Werner Wilhelm beglückwünschten die neue Vereinigung zu ihrer Anerkennung und wünschten für die Zukunft viel Erfolg, wobei im Einzelnen auch auf die bisherige gute Zusammenarbeit hingewiesen wurde.

Mit der Abnahme des letzten Banners am Standort Sötern-Waldbach schloss die Veranstaltung.

 

Bannerabbau

23.01.2017: Weitere Probleme mit dem MUV wegen Anerkennung als Umweltvereinigung

Die BI-Nonnweiler verfügt seit 2007 über diese Anerkennung und ist bundesweit die 7te Vereinigung überhaupt, welche die Anerkennung als Umweltvereinigung und Berechtigung zur Verbandsklage nach dem damals noch neuen Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erhalten hat.

Name und Satzung der „Bürgerinitiative für eine lebenswerte Gemeinde Nonnweiler“ stimmen nicht zufällig mit denen der BI-Nohfelden überein. Auch die  satzungsgemäße Handlungsfähigkeit über die Gemeindegrenzen hinaus ermöglicht beiden Initiativen sich mit den Belangen der Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit Umweltschutz und Gesundheit überregional zu beschäftigen.

Die Partner aus Nonnweiler haben in ihrer Jahreshauptversammlung den Beschluss gefasst, dass „die BI-Nonnweiler im Zusammenhang mit der Deponie und der Recycling¬anlage Sötern/Waldbach ihre mit der Anerkennung nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfs-Gesetz verbundenen Rechte stellvertretend für die BI-Nohfelden nutzen wird, wenn sich eine entsprechende Notwendigkeit ergeben sollte und die BI-Nohfelden zu diesem Zeitpunkt noch nicht über die entsprechende Anerkennung verfügt.“

Grund zur Sorge, auf das Angebot der BIN zurückgreifen zu müssen, gibt es:

1. Über die Antragsstellung der BI-Nohfelden auf Anerkennung gem. § 3 Umwelt-Rechtsbehelfs-Gesetz zur Anerkennung als Umweltvereinigung, welche bereits aus dem April 2016 datiert, wurde bis heute nicht abschließend beschieden, so dass zu befürchten steht, dass dieser Antrag abgelehnt werden könnte.

2. Die BI-Nohfelden streitet derzeit mit der Genehmigungsbehörde darüber, ob sie im Verfahren ‚Genehmigung der Recyclinganlagen‘ (Bauschutt und Altholz) am Standort Sötern/Waldbach komplette Akteneinsicht erhält. Schreiben hierzu werden seitens der Behörde nicht beantwortet, Gesprächsangebote nicht erwidert.

So muss man sich dann nicht wundern, wenn die Medien laufend über die Politikverdrossenheit von Bürgerinnen und Bürger berichten, deren Ursache findet sich in solchen Verhaltensweisen – dabei muss nicht immer die Politik selbst für Verdrossenheit sorgen, es reicht aus, wenn die nachgeordneten Behörden dies tun!

Ebenfalls gespannt sein darf man auf das Verhalten seitens der Politik; dient sie tatsächlich der Interessensvertretung der Bürgerinnen und Bürger und will sie deren Rechte stärken oder unterstützt sie nur die partiellen Wirtschaftsinteressen Einzelner?

Dann wüssten wir gerne einmal warum? Wer verteidigt so vehement die Interessen der betroffenen Firma und scheut sich offen zuzugeben, dass im damaligen Verfahren (2000 – 2003) Fehler „passiert“ sind?

Wieso erweitert die Genehmigungsbehörde den Antrag auf Genehmigung einer „unbedeutenden“ Deponie DK0, hier reicht ein Plangenehmigungsverfahren aus, gegen den ursprünglichen Willen des Antragsstellers (ersichtlich aus der damaligen Antragsstellung) auf eine „Sonderabfalldeponie“ (hier muss ein zeitaufwendiges und teures Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen), die 1994 noch stringent abgelehnt wurde:

Wir wiederholen uns an dieser Stelle bewusst: Warum wurde ein solches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung nicht auch im Genehmigungsverfahren 2000 – 2003 zur Einrichtung der Deponie durchgeführt und die Öffentlichkeit beteiligt?

 

16.01.2017: Unser Partner BI- Nonnweiler wird uns als anerkannte Umweltvereinigung helfen

Ein weiteres Dauerthema ist die Unterstützung der BI Nohfelden in Sachen Deponie Sötern / Wald- bach.

Im Wesentlichen geht es um darum, dass ohne Genehmigungsverfahren mit Umwelt- verträglichkeitsprüfung und Einbindung der Öffentlichkeit aus der einst „unbedeutenden Deponie für Boden und Inertmassen“ eine Deponie für eine Vielzahl von gefährlichen Abfällen (Asbest, kontaminierte Böden, kontaminierter Bauschutt usw.) wurde. Die BI- Nohfelden hat da schon einige beträchtliche Erfolge aufzuweisen.

Da es trotzdem möglicherweise zu behördlichen oder rechtlichen Auseinandersetzungen kommen kann, ohne dass die BI Nohfelden selber tätig werden kann, da ihr noch die Anerkennung als Umweltvereinigung fehlt, hat die Mitgliederversammlung der BI Nonnweiler beschlos¬sen, dass „die BI Nonnweiler im Zusammenhang mit der Deponie und der Recyclinganlage Sötern/Waldbach ihre mit der Anerkennung nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfs-Gesetz verbundenen Rechte stellvertretend für die BI-Nohfelden nutzen wird, wenn sich eine entsprechende Notwendigkeit ergeben sollte und die BI-Nohfelden zu diesem Zeitpunkt noch nicht über die entsprechende Anerkennung verfügt.

Beide Vereine wollen ihre gute Zusammenarbeit im Interesse der Einwohner der näheren Umgebung weiterführen.“

 

04.01.2017: BI moniert beim LUA massive Müllablagerungen am Priesberg in Sötern

Seit mehreren Monaten befindet sich eine größere Erdaushubhalde mit Müll auf einer Wiese/ einem Feld der Gemarkung Nohfelden- Sötern.

Möglicherweise wurde diese Halde im Zuge der Baumaßnahme Windpark Priesberg oder Sanierung der A62 aufgeschüttet. Beide Maßnahmen sind bereits abgeschlossen, die Zuwegungen zu den Windrädern wurden rückgebaut.

Es sich hier um unterschiedliches minderwertiges mineralisches Material.

Zudem sind anscheinend auch Straßenaufbruch (mit unbekanntem PAK- Gehalt) und sonstige organische Abfälle (Kunststoff) enthalten.

Wer hat diese Aufschüttungen getätigt, wann und auf wessen Kosten wird dieses Material wieder abgefahren und der Ursprungszustand des Geländes wieder hergestellt?

Die Gemeindeverwaltung in Nohfelden wurde ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

 

Glossar