23.01.2017: Weitere Probleme mit dem MUV wegen Anerkennung als Umweltvereinigung
Die BI-Nonnweiler verfügt seit 2007 über diese Anerkennung und ist bundesweit die 7te Vereinigung überhaupt, welche die Anerkennung als Umweltvereinigung und Berechtigung zur Verbandsklage nach dem damals noch neuen Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erhalten hat.
Name und Satzung der „Bürgerinitiative für eine lebenswerte Gemeinde Nonnweiler“ stimmen nicht zufällig mit denen der BI-Nohfelden überein. Auch die satzungsgemäße Handlungsfähigkeit über die Gemeindegrenzen hinaus ermöglicht beiden Initiativen sich mit den Belangen der Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit Umweltschutz und Gesundheit überregional zu beschäftigen.
Die Partner aus Nonnweiler haben in ihrer Jahreshauptversammlung den Beschluss gefasst, dass „die BI-Nonnweiler im Zusammenhang mit der Deponie und der Recycling¬anlage Sötern/Waldbach ihre mit der Anerkennung nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfs-Gesetz verbundenen Rechte stellvertretend für die BI-Nohfelden nutzen wird, wenn sich eine entsprechende Notwendigkeit ergeben sollte und die BI-Nohfelden zu diesem Zeitpunkt noch nicht über die entsprechende Anerkennung verfügt.“
Grund zur Sorge, auf das Angebot der BIN zurückgreifen zu müssen, gibt es:
1. Über die Antragsstellung der BI-Nohfelden auf Anerkennung gem. § 3 Umwelt-Rechtsbehelfs-Gesetz zur Anerkennung als Umweltvereinigung, welche bereits aus dem April 2016 datiert, wurde bis heute nicht abschließend beschieden, so dass zu befürchten steht, dass dieser Antrag abgelehnt werden könnte.
2. Die BI-Nohfelden streitet derzeit mit der Genehmigungsbehörde darüber, ob sie im Verfahren ‚Genehmigung der Recyclinganlagen‘ (Bauschutt und Altholz) am Standort Sötern/Waldbach komplette Akteneinsicht erhält. Schreiben hierzu werden seitens der Behörde nicht beantwortet, Gesprächsangebote nicht erwidert.
So muss man sich dann nicht wundern, wenn die Medien laufend über die Politikverdrossenheit von Bürgerinnen und Bürger berichten, deren Ursache findet sich in solchen Verhaltensweisen – dabei muss nicht immer die Politik selbst für Verdrossenheit sorgen, es reicht aus, wenn die nachgeordneten Behörden dies tun!
Ebenfalls gespannt sein darf man auf das Verhalten seitens der Politik; dient sie tatsächlich der Interessensvertretung der Bürgerinnen und Bürger und will sie deren Rechte stärken oder unterstützt sie nur die partiellen Wirtschaftsinteressen Einzelner?
Dann wüssten wir gerne einmal warum? Wer verteidigt so vehement die Interessen der betroffenen Firma und scheut sich offen zuzugeben, dass im damaligen Verfahren (2000 – 2003) Fehler „passiert“ sind?
Wieso erweitert die Genehmigungsbehörde den Antrag auf Genehmigung einer „unbedeutenden“ Deponie DK0, hier reicht ein Plangenehmigungsverfahren aus, gegen den ursprünglichen Willen des Antragsstellers (ersichtlich aus der damaligen Antragsstellung) auf eine „Sonderabfalldeponie“ (hier muss ein zeitaufwendiges und teures Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen), die 1994 noch stringent abgelehnt wurde:
Wir wiederholen uns an dieser Stelle bewusst: Warum wurde ein solches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung nicht auch im Genehmigungsverfahren 2000 – 2003 zur Einrichtung der Deponie durchgeführt und die Öffentlichkeit beteiligt?
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